Wonsheim

...ein l(i)ebenswertes Dorf!

Gebührenverordnung

Steuerhebesätze

                                                                                       
Steuerart 2022 2023
Grundsteuer A 305,00 % 345,00 %
Grundsteuer B 370,00 % 465,00 %
Gewerbesteuer - nach Ertrag und Kapital 370,00 % 380,00 %
Hundesteuer    
- für den 1. Hund 30,00 € 30,00 €
- für den 2. Hund 48,00 € 48,00 €
- für den 3. und jeden weiteren Hund 60,00 € 60,00 €
- für jeden gefährlichen Hund (Kampfhund) 600,00 € 600,00 €
     

Beitragssätze

2022 2023
Flächenbeiträge - Beitrag für den Bau und die Unterhaltung von Wirtschaftswegen 3,50 € / ha 3,50 € / ha
     

Gebühren für Vermietung*

   
Gemeindehalle pro Tag  
Gastraum 60,00 € 80,00 € 
Küche   30,00 € 
Saal 100,00 € 120.00 €

Die Vermietung der Gemeindehalle erfolgt satzungsgemäß nur in folgenden Kombinationen:  

Gastraum mit Küche, Gastraum ohne Küche, Saal, Saal mit Gastraum ohne Küche, Saal mit Gastraum und Küche. Eine separate Vermietung der Küche erfolgt nicht.

   
     

Benutzung der Gemeindehalle durch Wonsheimer Vereine und gemeinnützige Organisationen aus Wonsheim.

Gewerbliche Vermietung für max. 3 Stunden zu einem Stundenpreis von 20,00 € (max. 60,00 €), bei mehr als 3 Stunden ist der Ganztagespreis zu entrichten.

 

60,00 €

     
Rathaus pro Tag  
Saal im Untergeschoss 60,00 € 80,00 €
Trauungen 100,00 € 100,00 €
     
Freizeitgelände "Stenne" (Zeitraum begrenzt auf max. 5 Tage) pro Tag  
1. Tag 70,00 € 80,00 €
jeder weitere Tag 25,00 € 30,00 €

In der Benutzungsgebühr enthalten sind auch die Reinigung derToilettenanlagen sowie Entgelte für Strom & Wasser.
 

   

*Bei Nichtinanspruchnahme einer Vermietung ist 50% des Mietpreises zu zahlen, es sei denn, die Mietsache kann zum gleichen Zeitpunkt entsprechend dem vorliegendem Vertrag anderweitig vermietet werden.

*Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Soweit die Vermietung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, wird der zum Zeitpunkt der Vermietung geltende Umsatzsteuersatz auf den genannten Preis erhoben.

   
     
Friedhof    
I. Reihengrabstätte 2022 2023
Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 (2) der Friedhofssatzung    
- für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebenjahr 150,00 € 200,00 €
- für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 300,00 € 400,00 €
Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 200,00 € 200,00 €
     
II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten  2022 2023
Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach § 2(2) der Friedhofssatzung für    
- Doppelgrabstätte 600,00 € 800,00 €
- jede weitere Grabstätte 300,00 € 300,00 €
- Urnengrab 200,00 € 200,00 €
- Rasengrabfeld Einzelgrab - 1.000,00 €
- Rasengrabfeld Einzelgrab als Tiefgrab   1.000,00 €
- Rasen-Erd-Urnengrab   600,00 €
     
Verlängerung des Nutzungrechtes nach Buchstabe a) bei späteren Bestattungen je Jahr für:    
- Grabstätte   20,00 €
- Doppelgrabstätte 20,00 € 40,00 €
- Urnengrab 20,00 € 20,00 €
- Rasengrabstätte - 50,00 €
- Rasen-Erd-Urnengrab - 30,00 €
     
Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit, werden die gleichen Gebühren wie nach Buchstabe 1a) erhoben.    
     
III. Ausheben und Schließen der Gräber    

Das Ausheben und Schließen der Gräber wird durch gewerbliche Unternehmen und/oder durch Bedienstete der Gemeinden durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten werden von den Gebührenschuldnern erhoben.

   
     
IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen    

Das Ausheben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen und/oder durch Bedienstete der Gemeinden durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten werden von den Gebührenschuldnern erhoben.

   
     
V. Benutzung der Leichenhalle    
für die Aufbewahrung    
a) einer Leiche bis zu 5 Tage 100,00 € 100,00 €
für jeden weiteren Tag 20,00 € 20,00 €
b) einer Urne bis zu 10 Tagen 50,00 € 50,00 €
für jeden weiteren Tag 20,00 € 20,00 €
Für die Reinigung der Leichenhalle 40,00 € 70,00 €
     
VI. Genehmigung eines Grabmales    
Einmalig 20,00 € 25,00 €
     
VII. Räumung von Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung    
     
- Rasengrab - 40,00 €
- Urnengrab - 200,00 €
- Einzelgrab (inkl. einstelliges Tiefgrab) - 280,00 €
- Familiengrab (mehrstellig) - 400,00 €
- Kindergrab - 200,00 €